Hinweisgeberschutzgesetz
Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Allgemeines:
Die nachfolgende Verfahrensordnung regelt die Bearbeitung von in dem Meldesystem eingehenden Hinweisen auf mögliche Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Die Beschwerden können sowohl schriftlich als auch mündlich eingereicht werden. Hierfür stehen verschiedene Kanäle zur Verfügung, darunter ein Online-Formular auf unserer Website und eine telefonische Hotline.
Die
Hinweise werden dabei ausschließlich anonym abgegeben, so dass die
Vertraulichkeit der Identität der Hinweisgeber gewahrt wird und der
Hinweisgeber aufgrund der
eingereichten Beschwerde keine Benachteiligung oder Bestrafung zu fürchten hat.
Die mit der Durchführung des Verfahrens betrauten Person bieten
während des ganzen Verfahrens Gewähr für unparteiisches Handeln und
unterliegen der Verschwiegenheit.
Ablauf des Verfahrens bei Eingang eines Hinweises:
1. Eingang des Hinweises im Hinweisgebersystem
Hinweise auf mögliche Verstöße werden über das Hinweisgebersystem entgegengenommen.
2. Mitteilung an den Hinweisgeber über den Erhalt des Hinweises
Sobald der Hinweis in unserem Meldesystem eingeht, wird der Hinweisgeber in einem über den Eingang des Hinweises informiert. Diese Bestätigung umfasst eine kurze Zusammenfassung und Informationen zu den nächsten Schritten im Verfahren.
3. Erörterung des Sachverhaltes und ggfs. weitere Aufklärung
Nachdem einer unserer Bevollmächtigten die Hinweise gesichtet und geprüft hat, wird der Sachverhalt gemeinsam mit dem Hinweisgeber erörtert. Hierbei können zusätzliche Informationen oder Belege vom Hinweisgeber angefordert werden. Die Erörterung erfolgt ausschließlich anonym.
4. Bewertung der rechtlichen Situation
Basierend auf den gesammelten Informationen bewertet einer der Bevollmächtigten die rechtliche Situation und prüft, ob ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten nach dem LkSG vorliegt.
5. Ableitung von Maßnahmen, um eventuellen Missständen Rechnung zu tragen
Auf Grundlage der gesammelten Informationen bewertet nun einer der Bevollmächtigten die rechtliche Situation und prüft, ob ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten nach dem LkSG vorliegt. Bei Feststellung eines Missstands werden geeignete Maßnahmen zur Behebung bestehender Risiken und Verstöße und Maßnahmen zur Prävention zukünftiger Verstöße abgeleitet. Diese Maßnahmen können organisatorische, technische oder vertragliche Änderungen umfassen.
6. Rückmeldung an den Hinweisgeber
Nach Abschluss der Prüfung wird der Hinweisgeber über das Ergebnis der Untersuchung und die ergriffenen Maßnahmen informiert.
7. Abschluss des Verfahrens
Nach der Rückmeldung an den Hinweisgeber und der Umsetzung der Maßnahmen wird das Verfahren abgeschlossen. Der Abschluss wird dokumentiert und die entsprechenden Unterlagen werden archiviert.
Gelangen Sie hier zu unserem Hinweisgebersystem.